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BAFA-Förderung einfach erklärt: So sichern Sie sich Geld vom Staat

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D. Ravenstein

BAFA-Förderung Energieberatung iSFP Bundesförderung

BAFA-Förderung einfach erklärt: So sichern Sie sich Geld vom Staat

Eigentümer, Vermieter und WEGs können bei der Energieberatung und Sanierung bis zu 50 Prozent staatliche Förderung erhalten. Was das BAFA fördert, wie der Antrag funktioniert und warum ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzliche Vorteile bringt.

Lesezeit ca. 8 Minuten Zuletzt aktualisiert: April 2026 Ingenieurbüro Ravenstein

Inhalt

  1. Was ist das BAFA und was fördert es?
  2. Energieberatung: 50 Prozent Förderung vom Staat
  3. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und sein Bonus
  4. BEG-Förderung: Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen
  5. Förderrechner: Wie viel ist drin?
  6. Schritt-für-Schritt: So läuft der Antrag
  7. Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
  8. Quellenverzeichnis
Förderung Energieberatung
50 %
der Beratungskosten durch BAFA
iSFP-Bonus auf BEG-Maßnahmen
+5 %
Extrabonus bei Sanierung nach Fahrplan
Förderung BEG-Einzelmaßnahmen
15 %
Grundförderung (BEG EM, KfW)
Max. Förderquote Heizung
70 %
inkl. Speed- und Einkommensbonus

1. Was ist die BAFA und was fördert sie?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Eschborn und untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).[1] Im Bereich der Energieeffizienz ist die BAFA die zentrale Anlaufstelle für staatliche Förderprogramme rund um Beratung und Sanierung im Gebäudesektor.[2]

Die BAFA administriert insbesondere zwei für Immobilieneigentümer besonders relevante Förderbereiche: die Bundesförderung für Energieberatung (Beratungskosten für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohngebäude) und Teile der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), namentlich die Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM).[3] Während die Wohngebäude-Sanierung als Ganzes (BEG WG) und der Heizungstausch (BEG EM Heizung) über die KfW laufen, sind Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftungsanlagen originär bei der BAFA zu beantragen.[4]

Wichtige Abgrenzung: Seit März 2024 ist die Zuständigkeit klar geregelt: Die KfW übernimmt die Heizungsförderung (BEG EM Heizung), die BAFA ist zuständig für alle anderen BEG-Einzelmaßnahmen sowie die Energieberatungsförderung.[5]

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich private Eigentümer von Wohngebäuden, Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).[6] Auch Unternehmen, Kommunen und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, deren Baugenehmigung mindestens fünf Jahre zurückliegt.[7]

Welche Förderungen stehen Ihnen zu?

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2. Energieberatung: 50 Prozent Förderung vom Staat

Eine der attraktivsten Fördermaßnahmen, die viele Eigentümer noch nicht kennen, ist die Bundesförderung für Energieberatung Wohngebäude. Die BAFA übernimmt dabei 50 Prozent der Beratungskosten eines unabhängigen Energieberaters direkt als nicht rüc Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes registriert sein.[12]

Praktisches Beispiel: Eine Energieberatung mit iSFP kostet beim Ingenieurbüro typischerweise zwischen 1.200 und 2.000 Euro, je nach Gebäudegröße und -komplexität. Das BAFA übernimmt davon 50 Prozent als direkten Zuschuss. Sie investieren also unter Umständen lediglich 600 bis 1.000 Euro aus eigener Tasche und erhalten ein umfassendes Sanierungskonzept sowie Zugang zu erhöhten Förderquoten für alle weiteren Maßnahmen.

3. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und sein Bonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist weit mehr als ein bürokratisches Papier: Er ist ein strategisches Planungsinstrument, das Eigentümer in die Lage versetzt, ihre Immobilie schrittweise, effizient und mit maximaler Förderung zu sanieren.[10] Wer Sanierungsmaßnahmen auf Basis eines iSFP umsetzt, erhält bei fast allen Fördermaßnahmen der BEG einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz.[13]

iSFP-Bonus im Detail

Der sogenannte iSFP-Bonus gilt bei BEG-Einzelmaßnahmen, also etwa bei Dämmmaßnahmen, dem Fenstertausch oder der Anlagentechnik. Statt der regulären Grundförderung von 15 Prozent erhalten Eigentümer mit iSFP 20 Prozent Förderung auf die förderfähigen Kosten.[14] Dieser Bonus ist nicht zu unterschätzen: Bei förderfähigen Kosten von 40.000 Euro bedeuten 5 Prozentpunkte mehr einen zusätzlichen Förderbetrag von 2.000 Euro.

Damit der Bonus greift, muss die geplante Maßnahme explizit im iSFP als empfohlener Sanierungsschritt aufgeführt sein und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden.[15]

Wichtig für WEGs: Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können einen iSFP erstellen lassen und den Bonus für Gemeinschaftseigentum nutzen. Die Beschlussfähigkeit der WEG genügt als Nachweis der Antragsberechtigung.[6]

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4. BEG-Förderung: Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für die energetische Sanierung im Bestand und umfasst verschiedene Teilprogramme.[3] Für Eigentümer relevant sind insbesondere die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM), die je nach Maßnahme und persönlicher Situation unterschiedliche Fördersätze bieten.

MaßnahmeFörderprogrammGrundförderungMit iSFP-BonusZuständigkeit
Energieberatung / iSFP-ErstellungBAFA Beratung50 %50 %BAFA
Dämmung (Fassade, Dach, Keller)BEG EM15 %20 %BAFA
Fenstererneuerung / AußentürenBEG EM15 %20 %BAFA
Lüftungsanlage mit WärmerückgewinnungBEG EM15 %20 %BAFA
Anlagentechnik (Heizungsoptimierung)BEG EM15 %20 %BAFA
Heizungstausch (Wärmepumpe etc.)BEG EM Heizung30 %bis 70 %KfW (Prog. 458)
Sanierung zum EffizienzhausBEG WG15 %bis 45 %KfW
Quellen: BAFA Merkblatt BEG EM [4], BMWK BEG-Übersicht [3], KfW Programm 458 [16], BMWK iSFP-Richtlinie [13]. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026.

Für BEG-Einzelmaßnahmen, die über das BAFA gefördert werden, gilt eine förderfähige Kostenhöchstgrenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit bei Umsetzung im Rahmen eines iSFP und 30.000 Euro ohne iSFP.[14] Bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten können so förderfähige Gesamtkosten von bis zu 600.000 Euro entstehen, was die wirtschaftliche Bedeutung der Förderung für Vermieter und WEGs verdeutlicht.

Tipp für Vermieter: Als vermietender Eigentümer können Sie BEG-Zuschüsse und Steuervorteile kombinieren. Die nicht geförderten Sanierungskosten sind steuerlich absetzbar. Eine professionelle Beratung durch einen Energieberater und einen Steuerberater optimiert Ihre Gesamtrendite erheblich.[17]

Fördersätze im Vergleich: BEG-Einzelmaßnahmen (ohne und mit iSFP-Bonus)
Ohne iSFP Mit iSFP-Bonus

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5. Förderrechner: Wie viel ist drin?

Mit dem nachfolgenden Rechner können Sie die mögliche Förderhöhe für eine typische BEG-Einzelmaßnahme (zum Beispiel Fassadendämmung oder Fenstertausch) abschätzen. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird automatisch eingerechnet, wenn Sie die entsprechende Option aktivieren.[13,14]

BEG-Einzelmaßnahmen-Rechner (BAFA)

Gesamtkosten der MaßnahmeBruttobetrag inkl. Handwerkerkosten 25.000 €
Grundförderung (immer aktiv)15 % für alle Eigentümer, BEG EM 15 %
iSFP-Bonus +5 %Maßnahme im Sanierungsfahrplan aufgeführt nicht aktiv
Fördersatz
15 %
Förderfähige Basis
25.000 €
Ihr Zuschuss (BAFA)
3.750 €
Ihr Eigenanteil
21.250 €

Hinweis: Förderfähige Kosten sind auf 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro Wohneinheit begrenzt. Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Quellen: BAFA BEG EM Merkblatt [4], BMWK iSFP-Richtlinie [13].

6. Schritt-für-Schritt: So läuft der Antrag

Der BAFA-Antragsprozess ist klar strukturiert, muss aber unbedingt in der richtigen Reihenfolge ablaufen. Der häufigste und kostspieligste Fehler: Maßnahmen beginnen, bevor der Antrag gestellt wurde. Dies führt zum vollständigen Verlust der Förderung.[18]

1
Energieberater beauftragen
Beauftragen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes). Der Berater bewertet Ihr Gebäude, erarbeitet Empfehlungen und erstellt bei Bedarf den iSFP.[12]
2
Antrag stellen (vor Maßnahmenbeginn!)
Der BAFA-Antrag wird online über das Kundenportal gestellt. Für BEG-Einzelmaßnahmen muss der Antrag zwingend vor Auftragserteilung an die Handwerksbetriebe eingereicht werden. Ausnahme: Beratungsförderung kann nach Abschluss der Beratung beantragt werden.[18]
3
Bewilligungsbescheid abwarten
Das BAFA bestätigt die Förderzusage in der Regel innerhalb weniger Wochen. Erst nach Eingang des Bewilligungsbescheids darf die Maßnahme mit der Ausführung beginnen.[19]
4
Maßnahme durchführen und dokumentieren
Nach dem Startschuss wird die Maßnahme durch einen Fachbetrieb ausgeführt. Rechnungen und technische Nachweise (z. B. Produktdatenblätter, Fachunternehmerbestätigung) werden gesammelt.[20]
5
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme wird über das BAFA-Portal ein Verwendungsnachweis hochgeladen. Dieser enthält Rechnungen, Zahlungsbelege und die Bestätigung des Energieberaters.[21]
6
Auszahlung des Zuschusses
Nach positiver Prüfung durch das BAFA wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Keine Rückzahlung, kein Kredit: Der Förderanteil ist ein verlorener Zuschuss.[8]

Achtung vor dem häufigsten Fehler: Kein Werkvertrag mit dem Handwerksbetrieb darf vor der Antragstellung beim BAFA unterschrieben werden. Selbst Anzahlungen gelten als Maßnahmenbeginn und führen zur Ablehnung.[18]

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7. Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Kann ich BAFA-Förderung und KfW-Kredit kombinieren?
Grundsätzlich ja: BAFA-Zuschüsse und KfW-Kredite können für verschiedene Maßnahmen kombiniert werden. Für eine einzelne Maßnahme darf jedoch keine Doppelförderung aus denselben Bundesprogrammen erfolgen. Die genaue Kombinierbarkeit hängt vom Einzelfall ab und sollte durch einen Energieberater geprüft werden.[22]
Wie lange ist ein iSFP gültig?
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig. Alle im iSFP aufgeführten Sanierungsmaßnahmen können innerhalb dieses Zeitraums mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gefördert werden. Nach 15 Jahren kann ein aktualisierter iSFP erstellt werden.[15]
Muss ich als Vermieter die Förderung versteuern?
BAFA-Zuschüsse sind als Einnahmen steuerlich relevant und mindern in der Regel die abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Vermieter empfiehlt sich eine steuerliche Beratung, um Förderung und Steuervorteile optimal aufeinander abzustimmen.[17]
Was gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)?
WEGs sind antragsberechtigt für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Die Förderfähigkeit wird pro Wohneinheit berechnet, sodass auch größere Mehrfamilienhäuser von erheblichen Zuschüssen profitieren können. Ein iSFP ist für WEGs besonders empfehlenswert, da er die gemeinschaftliche Sanierungsplanung strukturiert.[6,23]
Welche Rolle spielt die Baubegleitung?
Eine energetische Baubegleitung durch einen zugelassenen Experten ist bei geförderten Sanierungsmaßnahmen Pflicht und wird separat mit 50 Prozent durch das BAFA gefördert. Die Baubegleitung sichert die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen, schützt vor Ausführungsfehlern und ist Voraussetzung für die Auszahlung.[24]

Quellenverzeichnis

[1] BAFA: Über uns. bafa.de, 2026.
[2] BMWK: Energieeffizienz in Gebäuden. bmwk.de, 2026.
[3] BMWK: BEG Bundesförderung effiziente Gebäude. energiewechsel.de, 2026.
[4] BAFA: Merkblatt BEG Einzelmaßnahmen. bafa.de, 2026.
[5] KfW: Heizungsförderung BEG Einzelmaßnahmen Heizung. kfw.de, 2026.
[6] BAFA: Antragsberechtigung BEG. bafa.de, 2026.
[7] BMWK: Gebäude modernisieren, Energie sparen. energiewechsel.de, 2026.
[8] BAFA: Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude. bafa.de, 2026.
[9] BMWK: Individueller Sanierungsfahrplan Richtlinie. bmwk.de, 2024.
[10] co2online: iSFP erklärt. co2online.de, 2025.
[11] BAFA: Förderübersicht Energieberatung Wohngebäude. bafa.de, 2026.
[12] Energieeffizienz-Expertenliste. energie-effizienz-experten.de, 2026.
[13] BMWK: iSFP-Bonus BEG. energiewechsel.de, 2026.
[14] BAFA: BEG Förderdetails iSFP und Kostengrenzen. bafa.de, 2026.
[15] Verbraucherzentrale: Gültigkeit iSFP. verbraucherzentrale.de, 2025.
[16] KfW: Programm 458 Heizungsförderung. kfw.de, 2026.
[17] Finanztip: Steuerliche Absetzbarkeit Sanierung. finanztip.de, 2025.
[18] BAFA: Antragstellung und Vorhabenbeginn. bafa.de, 2026.
[19] BAFA: Bewilligungsverfahren BEG. bafa.de, 2026.
[20] BAFA: Durchführung und Dokumentation. bafa.de, 2026.
[21] BAFA: Verwendungsnachweis Einreichung. bafa.de, 2026.
[22] KfW: Kombinierbarkeit von Fördermitteln. kfw.de, 2026.
[23] Verbraucherzentrale: Sanierungsförderung WEG. verbraucherzentrale.de, 2025.
[24] BAFA: Energetische Baubegleitung und Fachplanung. bafa.de, 2026.

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