Letzte Aktualisierung: 06.09.2026 Förderrichtlinien können sich zwischenzeitlich geändert haben
Heizungsförderung (KfW 458) Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Heizung sichern
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, erstellen die Bestätigung zum Antrag und begleiten Sie bis zur Auszahlung. Nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Konditionen sind bis zu 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit möglich.
- 30 % Grundförderung für jeden, unabhängig vom Einkommen
- Bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Heizung
- Bis zu 40 % Einkommensbonus, seit Juli 2026 sozial gestaffelt
- Antragstellung, Nachweise und Fördermittelabruf übernehmen wir für Sie
Unverbindlich und kostenfrei. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
- ZUGELASSE ENERGIEBERATER
- BAFA & DENA GELISTET
- KFW-FÖRDERPARTNER
Für Sie im Überblick Heizungsförderung für Privatpersonen
Die KfW fördert den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung mit einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wenn Sie Ihre bestehende Heizung modernisieren und auf eine förderfähige Variante umsteigen, können Sie ihn beantragen.
Förderfähige Heizungsanlagen sind unter anderem:
- Elektrische Wärmepumpen, zum Beispiel Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Anschluss an ein Wärmenetz, das überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben wird
- Biomasseheizungen wie moderne Pelletheizungen unter Einhaltung der Emissionsgrenzwerte
- Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung
- Hybridheizungen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien
So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle Antragsteller, unabhängig vom Einkommen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € |
70 %
Maximaler Fördersatz im Regelfall
80 %
Nur mit dem höchsten Einkommensbonus erreichbar
28.000 €
Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
22.400 €
Höchstmöglicher Zuschuss
Warten kostet Geld: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die maximal förderfähigen Kosten alle sechs Monate um jeweils 750 €. Wer früher beantragt, sichert sich die höhere Basis. Der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind zum 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen.
Hinweis: Die Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist aber gedeckelt. Vermieter erhalten den Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus nicht. Gefördert werden nur Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Welche Förderung in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir individuell. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der KfW.
Der Zeitfaktor Warten kostet Geld
Der Klimageschwindigkeitsbonus lag bis zum 20. Juli 2026 noch bei 20 Prozent. Mit der neuen Förderrichtlinie sank er auf 16 Prozent und wird seitdem halbjährlich weiter abgeschmolzen. Gleichzeitig sinkt der Förderhöchstbetrag. Wer den Heizungstausch aufschiebt, verliert bei jedem Stichtag bares Geld. Die alte Logik, lieber noch abzuwarten, gilt nicht mehr.
So schmilzt der Klimageschwindigkeitsbonus ab
20 %
bis 20.07.2026
Vorbei
16 %
bis 31.01.2027
Aktuell
12 %
ab 01.02.2027
8 %
ab 01.08.2027
4 %
ab 01.02.2028
0 %
ab 01.08.2028
Entfällt
Was das konkret bedeutet
Beispiel für einen selbstnutzenden Eigentümer ohne Einkommensbonus, der eine funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung austauscht. Neben dem Bonus sinkt auch der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 €.
| Antrag gestellt | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Ihr Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 20.07.2026 (alte Regelung) | 30 % + 20 % | 30.000 € | 15.000 € |
| Jetzt, bis 31.01.2027 | 30 % + 16 % | 28.000 € | 12.880 € |
| ab 01.02.2027 | 30 % + 12 % | 27.250 € | 11.445 € |
| ab 01.08.2027 | 30 % + 8 % | 26.500 € | 10.070 € |
| ab 01.02.2028 | 30 % + 4 % | 25.750 € | 8.755 € |
| ab 01.08.2028 | 30 % | 25.000 € | 7.500 € |
Gegenüber der alten Regelung sind in diesem Beispiel bereits 2.120 € weggefallen. Bis August 2028 kommen weitere 5.380 € hinzu. Jedes Halbjahr Verzögerung kostet Sie im Schnitt rund 1.350 €.
Sichern Sie sich den aktuellen Fördersatz
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Hinweis: Vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Einkommensbonus. Die Zeile zur alten Regelung dient nur dem Vergleich, diese Konditionen sind seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr beantragbar. Für das erste Quartal 2027 ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus angekündigt: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann auf 15 Prozent, für innerhalb der EU gefertigte Geräte kommen 15 Prozent Wertschöpfungsbonus hinzu. Die Werte ab 2027 können sich dadurch verschieben. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen oder mindestens 20 Jahre alten Heizung. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuelle Konditionen unter kfw.de/458.
Ihr persönlicher Zuschuss Förderrechner: Was bekommen Sie für Ihre neue Heizung?
Der Rechner berücksichtigt die seit dem 21. Juli 2026 geltenden Konditionen des KfW-Programms 458 inklusive der neuen Einkommensstaffelung und des Familienzuschlags. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Ihre Angaben
Inklusive Einbau, Demontage der Altanlage und notwendiger Umfeldmaßnahmen.
Der Förderhöchstbetrag steigt gestaffelt mit jeder weiteren Wohneinheit.
Vermieter erhalten weder Einkommens- noch Klimageschwindigkeitsbonus.
Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus. Auch eine mindestens 20 Jahre alte Anlage zählt.
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.
Der Familienzuschlag senkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €.
Ihre geschätzte Förderung
- Ihre Investitionskosten32.000 €
- Förderfähig davon28.000 €
Fördersätze
- Grundförderung30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus16 %
- Einkommensbonusentfällt
- Ihr Fördersatz46 %
12.880 €
Geschätzter Zuschuss der KfW
- Ihr Eigenanteil19.120 €
Hinweis: Unverbindliche Schätzung nach den Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Die Gesamtförderung ist auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, auf 80 Prozent nur beim Einkommensbonus von 40 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt, die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann auf 15 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die tatsächliche Förderhöhe ermitteln wir im persönlichen Gespräch. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilt die KfW.
Transparenz beim Honorar Was kostet Sie unsere Begleitung?
Sie erhalten von uns ein Festpreisangebot, bevor irgendetwas beauftragt wird. Der entscheidende Punkt dabei: Unsere Leistung ist selbst förderfähig. Das BAFA bezuschusst die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent. Ein erheblicher Teil unseres Honorars kommt also über die Förderung zurück.
50 %
Zuschuss auf unser Honorar
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird über die BEG bezuschusst. Die förderfähigen Kosten sind je nach Gebäudegröße gedeckelt.
0 €
Für das Erstgespräch
Das Erstgespräch und die Prüfung Ihrer Förderfähigkeit sind kostenfrei. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie ein Angebot möchten.
30 Tage
Angebotsbindung
Unser Angebot gilt 30 Tage. So haben Sie in Ruhe Zeit, es zu prüfen und mit anderen zu vergleichen.
Was in unserem Festpreis enthalten ist
Enthalten
- Prüfung der Förderfähigkeit und Auswahl des passenden Programms
- Technische Bewertung Ihrer Bestandsanlage
- Energetische Fachplanung und förderkonforme Auslegung
- Bestätigung zum Antrag inklusive BzA-ID
- Begleitung bei der Antragstellung im KfW-Portal
- Bestätigung nach Durchführung nach Abschluss der Arbeiten
- Unterstützung beim Einreichen der Nachweise
Nicht enthalten
- Kosten für die Heizungsanlage und deren Einbau
- Leistungen des ausführenden Fachbetriebs
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, dieser wird separat gefördert
- Genehmigungen und Gebühren Dritter
Was bleibt am Ende bei Ihnen?
Das Honorar richtet sich nach Größe und Komplexität Ihres Gebäudes. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Festpreisangebot mit ausgewiesenem Eigenanteil, also dem Betrag nach Abzug der Förderung. Keine versteckten Kosten und keine Nachforderungen.
Hinweis: Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung ist nicht identisch mit der Förderung für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, das sind zwei getrennte Programme. Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben unterscheiden sich nach Gebäudetyp und Anzahl der Wohneinheiten und wurden mit der BEG-Novelle zum 21. Juli 2026 angepasst. Was in Ihrem Fall gilt, prüfen wir im Erstgespräch. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die geltenden Förderrichtlinien.
So läuft die Zusammenarbeit ab Der Förderprozess im Detail
Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Sie wissen jederzeit, was als Nächstes ansteht und was wir für Sie übernehmen.
Kostenloses Erstgespräch
Telefonisch oder per Video, etwa 30 Minuten. Wir besprechen Ihre Pläne, klären die technischen Voraussetzungen und zeigen Ihnen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Unverbindlich und ohne Herstellerbindung.
Angebot und Beauftragung
Sie erhalten ein transparentes Angebot mit 30 Tagen Gültigkeit, inklusive energetischer Fachplanung und Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung. Nach Ihrer Zusage folgt der Dienstleistungsvertrag.
Bestätigung zum Antrag und Antragstellung
Als eingetragene Energieeffizienz-Experten erstellen wir die Bestätigung zum Antrag und erzeugen dabei die BzA-ID. Diese fünfzehnstellige Nummer benötigen Sie für den Antrag im KfW-Förderportal. Wir begleiten Sie bis zur Förderzusage.
Umsetzung der Maßnahme
Nach der Förderzusage können Sie starten. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel bis zu 36 Monate und muss eingehalten werden. Während der Umsetzung stehen wir Ihnen bei fachlichen Fragen zur Seite.
Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Nach Abschluss der Arbeiten erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese laden Sie zusammen mit den Rechnungen der Fachunternehmen im KfW-Portal hoch, anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt.
Ihre Absicherung
Der Dienstleistungsvertrag enthält eine Bedingung in Bezug auf die Förderzusage der KfW. Sollte die Förderung nicht bewilligt werden, bleiben Sie finanziell abgesichert. Für die Prüfung des Angebots geben wir Ihnen so viel Zeit, wie Sie brauchen.
Kostenloses Tool Wärmepumpen-Check: Passt eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus?
Sechs Fragen, etwa zwei Minuten. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob Ihr Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist und welche Vorbereitungen gegebenenfalls sinnvoll wären. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Frage 1 von 6
Wann wurde Ihr Gebäude gebaut?
Wie ist der energetische Zustand?
Gemeint sind Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie die Fenster.
Wie wird die Wärme im Haus verteilt?
Wie warm läuft Ihre Heizung im Winter?
Die Vorlauftemperatur steht meist am Display des Heizkessels.
Wie hoch ist Ihr Heizenergieverbrauch?
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, zu finden auf der Heizkostenabrechnung oder im Energieausweis.
Gibt es Platz für die Außeneinheit?
Benötigt werden etwa zwei Quadratmeter mit ausreichendem Abstand zur Nachbargrenze.
Ihr Ergebnis
Auswertung
Lassen Sie das Ergebnis fachlich prüfen
Der Check ersetzt keine Heizlastberechnung. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Vorlauftemperatur Ihr Gebäude tatsächlich braucht und welche Förderung möglich ist.
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Die tatsächliche Eignung hängt von der Heizlast, dem hydraulischen Abgleich, der Schallsituation und weiteren Faktoren ab, die nur vor Ort beurteilt werden können. Alle Angaben ohne Gewähr.
Jetzt durchstarten
Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch
Lassen Sie uns den Grundstein für Ihre energetische Sanierung legen. Schreiben Sie uns kurz, um welches Gebäude es geht. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre offenen Fragen, besprechen den Ablauf und zeigen Ihnen Ihre konkreten Fördermöglichkeiten auf.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Den Förderantrag übernehmen wir für Sie
Zuschuss und Kredit kombinieren Den Eigenanteil zinsgünstig finanzieren
Der Zuschuss aus dem Programm 458 deckt nie die kompletten Kosten ab, und er wird erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Für genau diese Lücke gibt es den KfW-Ergänzungskredit. Er lässt sich mit dem Zuschuss kombinieren und schließt sowohl den Eigenanteil als auch die Zeit bis zur Auszahlung.
358
Ergänzungskredit Plus
Mit Zinsverbilligung
- Für selbstnutzende Eigentümer
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 €
- Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Sondereigentum einer WEG
- Zusätzlicher Zinsvorteil während der ersten Zinsbindung
359
Ergänzungskredit
Zu marktüblichen Förderkonditionen
- Für Vermieter und Kapitalanleger
- Für Eigentümergemeinschaften und Unternehmen
- Für Selbstnutzer über der Einkommensgrenze
- Keine Einkommensgrenze
So greifen Zuschuss und Kredit ineinander
Der Ergänzungskredit ist nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschusszusage möglich, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Zuschussantrag, dann der Kredit.
Zuschuss beantragen
Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag, Sie stellen den Antrag im KfW-Portal. Achtung: Das muss vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb geschehen.
Zusage abwarten
Mit der Förderzusage haben Sie die Voraussetzung für den Kredit in der Hand. Ab jetzt dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.
Kredit über die Hausbank beantragen
Der Ergänzungskredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank, Sparkasse oder einen Finanzierungsvermittler. Anders als beim Zuschuss darf das Vorhaben zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen haben.
Zuschuss fließt später ein
Nach Abschluss der Arbeiten und Einreichen der Nachweise wird der Zuschuss ausgezahlt. Für Kreditzusagen ab dem 24. September 2026 entfällt die bisherige Pflicht, zwischenfinanzierte Zuschussbeträge kurzfristig zurückzuzahlen.
Rechenbeispiel
| Gesamtkosten der neuen Heizung | 32.000 € |
| Davon förderfähig | 28.000 € |
| Zuschuss bei 46 % Fördersatz | 12.880 € |
| Ihr Eigenanteil | 19.120 € |
| Davon über den Ergänzungskredit finanzierbar | 15.120 € |
| Aus Eigenmitteln oder anderer Finanzierung | 4.000 € |
Ein häufiges Missverständnis: Der Ergänzungskredit wird oft mit "bis zu 120.000 € je Wohneinheit" beworben. Formal stimmt das, praktisch begrenzt ihn zweierlei: Der Kreditrahmen richtet sich nach den förderfähigen Kosten der Zuschusszusage, und werden Zuschuss und Kredit für dieselben Kosten genutzt, wird der Zuschuss vom möglichen Kreditbetrag abgezogen. Kosten oberhalb des Förderhöchstbetrags decken Sie also anderweitig.
Wir denken die Finanzierung von Anfang an mit
Im Erstgespräch klären wir nicht nur die Höhe Ihres Zuschusses, sondern auch, welche Variante des Ergänzungskredits für Sie infrage kommt und wie viel davon tatsächlich nutzbar ist.
Hinweis: Der Ergänzungskredit gilt für Bestandsgebäude und Einzelmaßnahmen, nicht für Neubauten und nicht für die Sanierung zum Effizienzhaus. Die Einkommensgrenze von 90.000 € betrifft ausschließlich die Zinsverbilligung im Programm 358 und ist unabhängig vom Einkommensbonus beim Zuschuss. Konditionen und Zinssätze richten sich nach dem Kapitalmarkt und stehen erst mit der Kreditzusage fest. Wir beraten zur Förderung, nicht zur Finanzierung, und erbringen keine Kreditvermittlung. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindliche Auskunft erteilen die KfW und Ihre Bank.
Häufige Fragen Antworten zur Heizungsförderung
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und gilt für alle Antragsteller. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und einen gestaffelten Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent erhalten. Die Sätze summieren sich, sind aber auf 70 Prozent gedeckelt, nur beim höchsten Einkommensbonus auf 80 Prozent. Für die erste Wohneinheit werden maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt, der höchstmögliche Zuschuss liegt damit bei 22.400 €.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent, der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 €. Der Einkommensbonus ist nicht mehr pauschal, sondern nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen gestaffelt. Der Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind ersatzlos entfallen.
Nein, im Gegenteil. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig. Gleichzeitig sinkt der Förderhöchstbetrag alle sechs Monate um 750 €. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Einbau. Jedes Halbjahr Verzögerung kostet Sie mehrere hundert bis über tausend Euro.
Nur selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen. Bei Gasheizungen muss die Anlage zusätzlich mindestens 20 Jahre alt sein. Wichtig: Ist die Heizung bereits defekt, entfällt der Bonus, weil die Funktionstüchtigkeit Voraussetzung ist. Grundförderung und Einkommensbonus bleiben davon unberührt.
Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus sind an die Selbstnutzung geknüpft und entfallen. Privatvermieter, die als Gesellschaft organisiert sind, beantragen nicht über das Programm 458, sondern über das Unternehmensprodukt KfW 459.
Für Havariefälle gibt es Sonderregelungen, die einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlauben. Melden Sie sich in diesem Fall umgehend bei uns, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Wir klären mit Ihnen das Vorgehen und stellen sicher, dass Ihr Förderanspruch nicht verloren geht. Der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt bei einer defekten Anlage allerdings.
Vor der Auftragserteilung an den ausführenden Fachbetrieb. Das ist der häufigste und teuerste Fehler bei Förderanträgen: Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Zuschuss in der Regel vollständig. Zulässig sind Planungsleistungen und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vor Antragstellung.
Die Bestätigung zum Antrag ist die fachliche Grundlage Ihres Förderantrags. Dabei wird eine fünfzehnstellige BzA-ID erzeugt, die Sie für die Antragstellung im KfW-Portal benötigen. Erstellen darf sie nur ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Fachplaner. Das übernehmen wir für Sie.
Nach vollständiger Antragstellung und Identifizierung liegt die Zusage häufig innerhalb weniger Wochen vor. Nach Gesetzesänderungen oder in Stoßzeiten kann es länger dauern, planen Sie sicherheitshalber vier bis acht Wochen ein. Für die Umsetzung haben Sie anschließend in der Regel bis zu 36 Monate Zeit.
Ja. Über den KfW-Ergänzungskredit können Sie den verbleibenden Anteil zinsgünstig finanzieren. Der Kreditrahmen richtet sich nach den förderfähigen Kosten Ihrer Zuschusszusage, der bereits zugesagte Zuschuss wird davon abgezogen. Der Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über Ihre Hausbank.
Elektrische Wärmepumpen, der Anschluss an ein überwiegend erneuerbar betriebenes Wärmenetz, Biomasseheizungen wie Pelletanlagen unter Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie Hybridheizungen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, also etwa einer zentralen Heizungsanlage, stellt die Gemeinschaft den Antrag über eine bevollmächtigte Person. Einzelne Eigentümer können nur Maßnahmen am Sondereigentum beantragen, beispielsweise den Tausch einer Etagenheizung in der eigenen Wohnung.
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