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Gebäudemodernisierungsgesetz & Förderung 2026

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D. Ravenstein

Gebäudemodernisierung GMG 2026 BEG-Förderung Energieeffizienz

Gebäudemodernisierungsgesetz & Förderung 2026: Was Eigentümer, WEGs und Vermieter jetzt wissen müssen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) reformiert die Anforderungen an Bestandsgebäude grundlegend. Gleichzeitig stehen für energetische Sanierungen so hohe Fördersummen wie nie zuvor zur Verfügung. Dieser Ratgeber erklärt, was sich ändert, welche Maßnahmen förderfähig sind – und wie Sie die Förderung optimal nutzen.

📄 Lesezeit ca. 9 Minuten · 🗓 Stand: Februar 2026 · Ingenieurbüro Ravenstein – Energieberatung

Inhalt

  1. Das Gebäudemodernisierungsgesetz: Reform im Überblick
  2. Was gilt für Bestandsgebäude? Pflichten & Bestandsschutz
  3. Förderprogramme 2026 im Überblick
  4. Förderfähige Maßnahmen: Klicken & entdecken
  5. Förderrechner: Ihre individuelle Förderquote
  6. Sanierungsfahrplan als Strategie: iSFP & Vorteile
  7. Besonderheiten für WEGs und Vermieter
  8. Zeitplan & entscheidende Fristen
  9. Quellenverzeichnis
Max. BEG-Förderquote (Einzelmaßnahme)
70 %
der förderfähigen Kosten (KfW 458)
Max. BEG-Sanierungskredite WG
150.000 €
pro Wohneinheit (KfW 261)
iSFP-Bonus obendrauf
+5 %
mit individuellem Sanierungsfahrplan
GMG geplantes Inkrafttreten
01.07.26
Gesetzentwurf im Verfahren
CO₂-Preis ab 2026
55–66 €
pro Tonne CO₂ (BEHG)
Gebäude mit Sanierungsbedarf DE
~20 Mio.
Wohngebäude (BMWK-Schätzung)

1. Das Gebäudemodernisierungsgesetz: Reform im Überblick

⚠️ Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren – Stand Februar 2026

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist das zentrale Gesetzgebungsvorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 erheblich reformieren und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.[1][2] Die rechtliche Grundlage bildete ein Eckpunktepapier, das CDU/CSU und SPD am 23. Februar 2026 vorlegten.[3]

Im Mittelpunkt der Reform steht die Abkehr von der bisherigen technologiespezifischen Vorschrift: Die 65-%-Erneuerbarenpflicht beim Einbau neuer Heizsysteme (§§ 71, 72 GEG) soll für Bestandsgebäude entfallen.[4][5] Damit rückt der Gesetzgeber von einer strikten Gerätevorschrift ab und hin zu einer technologieoffeneren Systematik – mit dem Ziel, die Treibhausgasneutralität im Gebäudesektor bis 2045 dennoch zu erreichen.[6]

Wichtiger Hinweis: Das GMG befindet sich derzeit (Februar 2026) noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Die hier dargestellten Regelungen beruhen auf dem veröffentlichten Eckpunktepapier vom 23. Februar 2026. Inhaltliche Änderungen bis zur endgültigen Verabschiedung sind möglich.[2][7]

Kernelemente des GMG

Das GMG verfolgt drei strategische Säulen: Erstens die Liberalisierung der Heizungsvorschriften für Bestandsgebäude – Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch ab 2029 der schrittweisen „Biotreppe" (anfangs 10 % klimafreundliche Brennstoffe, steigende Quote bis 2040).[8] Zweitens die Stärkung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch Förderanreize statt ordnungsrechtlichen Zwang. Und drittens die Verlängerung und Stabilisierung der BEG-Förderung bis mindestens 2029.[9]

Politischer Kontext: Der Kurswechsel hin zur Technologieoffenheit ist Reaktion auf die breite gesellschaftliche Kritik am GEG 2024. Laut einer Umfrage von thermondo (November 2025) hielten lediglich 20 % der Hausbesitzer die bisherigen politischen Vorgaben für verlässlich.[10] Die neue Bundesregierung reagiert mit einem konsistenten Förder- statt Verbotsrahmen.

2. Was gilt für Bestandsgebäude? Pflichten & Bestandsschutz

Für die Millionen Eigentümer von Bestandsimmobilien ist die zentrale Botschaft: Kein unmittelbarer Austauschzwang. Bestehende Heizungsanlagen, auch fossil betriebene, genießen Bestandsschutz und müssen nicht aktiv ersetzt werden.[11] Auch Reparaturen defekter Anlagen bleiben weiterhin zulässig. Nur beim irreparablen Totalausfall greift die Pflicht, eine GEG-konforme Neuanlage einzubauen.[12]

Dennoch bestehen weiterhin einige ordnungsrechtliche Anforderungen, die Eigentümer kennen sollten:

AnforderungGilt fürFrist / RegelungStatus GMG
Dämmung oberste Geschossdecke / DachNeu erworbene GebäudeInnerhalb 2 Jahre nach EigentümerwechselBleibt bestehen
Hydraulischer AbgleichGebäude ab 6 Wohneinheiten mit GaszentralheizungBis 30.09.2025 (lief bereits)Bereits umgesetzt
Heizungscheck nach DIN EN 15378Gebäude ab 6 WE mit GaszentralheizungAlle 2 Jahre PflichtBleibt bestehen
65-%-Erneuerbarenpflicht HeizungBestandsgebäude bei HeizungstauschWar geplant ab WärmeplanungEntfällt (GMG)
Kommunale Wärmeplanung (Pflicht der Kommunen)Städte > 100.000 EW bis 30.06.2026; kleinere bis 30.06.2028Legt fest: Wärmenetz, Wasserstoff oder dezentralBleibt bestehen
Biotreppe für neue GasheizungenNeu eingebaute Gas-/ÖlheizungenAb 01.01.2029: initial 10 % Biomethan/E-FuelsNeu (GMG)
Quellen: BMWK [12], Bundesregierung [1], GEG-FAQ [11], DP Energietechnik [7].

Praxishinweis für Vermieter: Die Pflicht zur Offenlegung des Energieausweises bei Neuvermietung bleibt unverändert bestehen. Gebäude mit schlechter Energieklasse (F, G, H) sind am Mietmarkt zunehmend schwerer vermietbar. Eine energetische Sanierung wirkt sich direkt auf den Verkehrswert und die Vermietbarkeit aus.[13]

3. Förderprogramme 2026 im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Hauptinstrument der energetischen Gebäudesanierungsförderung in Deutschland. Sie teilt sich in drei Programme auf, die je nach Umfang der Sanierung und Eigentümerstruktur zur Anwendung kommen:[14][15]

ProgrammKurzbezeichnungFörderartMax. Betrag/WEBasis-Förderquote
BEG Einzelmaßnahmen – HeizungKfW 458Zuschuss (direkt über KfW)30.000 €30 % (bis 70 %)
BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle, AnlagentechnikBAFA (BEG EM)Zuschuss60.000 €15 % (bis 20 %)
BEG Wohngebäude – GesamtsanierungKfW 261Kredit + Tilgungszuschuss150.000 €5 – 45 % TZ
BEG Wohngebäude – Komplettsanierung (Zuschuss)KfW 262Zuschuss150.000 €Analog KfW 261
Steuerliche Förderung § 35c EStGSteuerbonus40.000 € Steuerbonus20 % über 3 Jahre
Quellen: KfW [15], BAFA [16], BMWK BEG [14], § 35c EStG [17]. Stand: April 2026.

Wichtig: Beim KfW-Programm 458 (Heizungsförderung) wird die Grundförderung von 30 % durch Boni ergänzt. Besonders relevant sind der Geschwindigkeitsbonus (+20 %) für den Tausch einer noch funktionierenden fossilen Heizung sowie der Einkommensbonus (+30 %) für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 € jährlich – kombiniert sind bis zu 70 % möglich.[18][19]

Antragspflicht vor Maßnahmenbeginn: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten und vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden grundsätzlich nicht akzeptiert.[20]

4. Förderfähige Maßnahmen: Klicken & entdecken

Klicken Sie auf eine Maßnahmenkategorie, um Details zur Förderfähigkeit und technischen Anforderungen zu erhalten:

🧱
Dämmung Gebäudehülle
Wände, Dach, Keller, Fassade – Wärmedämmverbundsysteme und mehr.
BAFA BEG EM
🪟
Fenster & Außentüren
Austausch gegen hocheffiziente Verglasung (≤ 0,95 W/m²K).
BAFA BEG EM
♨️
Heizungsanlage
Wärmepumpe, Pelletheizung, Fernwärme, Hybridheizung, Solarthermie.
KfW 458 bis 70 %
💨
Lüftung & Klimatisierung
Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung.
BAFA BEG EM
☀️
Solarthermie & PV-Strom
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
BAFA BEG EM
📋
Sanierungsfahrplan (iSFP)
Individueller Sanierungsfahrplan: +5 % Bonus auf alle BEG-Maßnahmen.
BAFA gefördert
🔍
Energieberatung
Vor-Ort-Beratung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten (EEE).
BAFA: bis 50 %
🏠
Gesamtsanierung zum EH
Vollsanierung auf Effizienzhaus-Niveau (EH 40 bis EH 85) – KfW 261.
KfW 261 Kredit

Dämmung Gebäudehülle

Die Dämmung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Kellerdecke, Bodenfläche) ist eine der wirksamsten Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Heizenergiebedarfs. Gefördert werden Maßnahmen über das BAFA im Rahmen des BEG Einzelmaßnahmen-Programms mit einem Grundfördersatz von 15 %. Mit dem iSFP-Bonus erhöht sich der Satz auf 20 %. Technische Mindestanforderung: U-Wert nach BEG-Anforderungstabelle (z.B. Außenwand ≤ 0,20 W/m²K). Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 € pro Wohneinheit gedeckelt. Wichtig: Beantragung vor Maßnahmenbeginn bei der BAFA. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme bestätigen.

5. Förderrechner: Ihre individuelle Förderquote

Die BEG-Förderung variiert je nach Maßnahmenkategorie, Bonusberechtigung und weiteren Faktoren. Der folgende Rechner gibt eine Orientierung – er bildet sowohl die Heizungsförderung (KfW 458) als auch die Hüllflächenmaßnahmen (BAFA BEG EM) ab:[18][19][20]

Förderrechner: BEG-Einzelmaßnahmen 2026

MaßnahmenartBestimmt Förderprogramm und Deckelbetrag
Investitionskosten (brutto) 25.000 €
Geschwindigkeitsbonus +20 %Funktionierende fossile Heizung wird ersetzt (nur KfW 458) nicht aktiv
Einkommensbonus +30 %Haushalt ≤ 40.000 € zu versteuerndes Einkommen (nur KfW 458) nicht aktiv
iSFP-Bonus +5 %Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan nicht aktiv
Ihr Fördersatz
30 %
Förderbetrag (ca.)
7.500 €
Ihr Eigenanteil
17.500 €
Förderfähige Basis
25.000 €

Hinweis: Dieser Rechner dient zur groben Orientierung und ersetzt keine individuelle Energieberatung. Förderfähige Kosten werden je nach Programm gedeckelt (KfW 458: 30.000 € / BAFA BEG EM: 60.000 € pro WE). Boni nicht kumulierbar über das Maximum. Quellen: KfW 458 [18], BAFA BEG EM [19], BEG-Richtlinie [14].

6. Sanierungsfahrplan als Strategie: iSFP & Vorteile

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von der BAFA gefördertes Beratungsinstrument, das Eigentümern eine schrittweise Sanierungsstrategie für ihr Gebäude aufzeigt. Er wird von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt und bietet mehrere handfeste Vorteile:[21][22]

iSFP-Bonus auf alle BEG-Maßnahmen
+5 %
zusätzlich zur Grundförderung
Förderung der Energieberatung / iSFP
50 %
max. 650 € (1–2 WE) / 850 € (Mehrfamilienhaus)
Umsetzungszeitraum
15 J.
Gültigkeitsfenster für Bonus

Mit dem iSFP wird die energetische Sanierung zu einem strukturierten Projekt: Maßnahmen werden in einer sinnvollen Reihenfolge geplant (z.B. zuerst Hülle dämmen, dann Heizung anpassen), was die Gesamtkosten senkt und die Förderpotenziale maximiert.[22] Für WEGs und Vermieter mit mehreren Einheiten ist der iSFP besonders wertvoll, da er als Entscheidungsgrundlage gegenüber Eigentümerversammlungen dient.

So funktioniert die Erstellung Schritt für Schritt

1
Zugelassenen Energieeffizienz-Experten beauftragen
Auswahl über die Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) oder das Energie-Effizienz-Experten-Register. Der Experte muss für das Programm BEG zugelassen sein.[23]
2
Vor-Ort-Begehung und Gebäudeaufnahme
Der Energieberater begutachtet das Gebäude, nimmt alle relevanten Bauteildaten auf und analysiert den energetischen Ist-Zustand anhand von Verbrauchsdaten und Bauplänen.
3
Erstellung des iSFP-Dokuments
Auf Basis der Aufnahme erstellt der Experte einen Maßnahmenkatalog mit Empfehlungen, Investitionsabschätzungen, Einsparpotenziale und möglicher Reihenfolge für mindestens zwei Sanierungspakete.
4
Förderantrag Erstellung bei der BAFA
Der Energieberater stellt im Auftrag des Eigentümers den Förderantrag für die Energieberatung inkl. iSFP bei der BAFA. Die BAFA erstattet 50 % der Beratungskosten – bis zu 650 € (1–2 WE) bzw. 850 € (ab 3 WE) nach Fertigstellung.[21]
5
Maßnahmen schrittweise mit +5 % Bonus umsetzen
Jede BEG-Maßnahme, die im iSFP enthalten ist, wird mit dem 5 %-Zusatzbonus gefördert – über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren. Der Bonus gilt, solange der iSFP aktiv ist.

7. Besonderheiten für WEGs und Vermieter

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Vermieter stehen vor besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das GMG und die BEG-Förderung haben für diese Gruppe spezifische Regelungen:[24][25]

WEG-Beschlussfassung: Seit der WEG-Novelle 2020 können energetische Sanierungsmaßnahmen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Für Maßnahmen mit erheblichem Kostenaufwand ist weiterhin ein qualifizierter Beschluss (Dreiviertelmehrheit nach Köpfen) erforderlich. Der iSFP kann als fachliche Grundlage für Eigentümerversammlungen dienen.[24]

BEG-Förderung für WEGs

WEGs können BEG-Förderung grundsätzlich für alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beantragen. Der Antrag wird von der WEG (vertreten durch den Verwalter) gestellt. Die förderfähigen Kosten werden in vielen Programmen pro Wohneinheit berechnet, was bei großen WEGs zu erheblichen Gesamtförderbeträgen führen kann.[14] Für Anlagen in Gebäuden ab drei Wohneinheiten gelten teilweise günstigere iSFP-Fördersätze.

CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter

Seit 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Die Kosten des CO₂-Preises werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Schlecht sanierte Gebäude (Energieklasse G, H) belasten Vermieter mit bis zu 90 % der CO₂-Kosten. Eine energetische Sanierung verbessert nicht nur die Effizienz, sondern reduziert direkt die Kostenlast des Vermieters.[26]

CO₂-Kostenteilung nach Energieklasse (schematisch, CO2KostAufG)
Vermieteranteil Mieteranteil
Quelle: CO2KostAufG [26], BMWK [27]. Angaben schematisch – genaue Quoten laut CO2KostAufG-Stufentabelle.

8. Zeitplan & entscheidende Fristen

2023
Januar 2023: CO₂-Kostenteilung tritt in Kraft
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verpflichtet Vermieter erstmals zur anteiligen Übernahme der CO₂-Kosten – je nach Energieeffizienz des Gebäudes.[26]
2024
Januar 2024: GEG 2024 in Kraft
Gebäudeenergiegesetz mit 65-%-Erneuerbarenpflicht tritt in Kraft. BEG-Förderung (KfW 458) startet mit Grundförderung 30 % und Boni bis 70 %.[1]
2026
30. Juni 2026: Kommunale Wärmeplanung (Großstädte)
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan vorlegen. Er legt fest, ob in einem Gebiet Wärmenetz, Wasserstoff oder dezentrale Lösungen vorgesehen sind – wichtig für Investitionsentscheidungen.[11]
GMG
1. Juli 2026: Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geplant
Wegfall der 65-%-Erneuerbarenpflicht für Bestandsgebäude. Technologieoffener Rahmen. Förderung (BEG) soll bis mindestens 2029 stabil bleiben. Parlamentarisches Verfahren läuft noch.[2][3][9]
2028
Ende 2028: Geschwindigkeitsbonus läuft aus
Der Geschwindigkeitsbonus (+20 % beim Heizungstausch) ist laut aktuellem Stand nur bis Ende 2028 verfügbar. Wer ihn nutzen will, sollte frühzeitig planen.[18] Kleinere Kommunen müssen bis 30. Juni 2028 ihren Wärmeplan vorlegen.
2029
Ab 2029: Biotreppe für Gasheizungen startet
Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen initial 10 % Biomethan oder synthetische E-Fuels einsetzen. Die Quote steigt bis 2040 schrittweise.[8]
2045
2045: Klimaneutrales Heizen – Endziel
Betrieb fossiler Heizsysteme soll bis 2045 vollständig beendet sein. Der Gebäudesektor muss bis dahin nahezu treibhausgasneutral betrieben werden.[6]

Individuelle Förderberatung für Ihr Gebäude

Jedes Gebäude ist anders – und die optimale Kombination aus Maßnahmen und Fördermitteln hängt von Baujahr, Zustand, Eigentümerstruktur und persönlicher Situation ab. Das Ingenieurbüro Ravenstein berät Sie als zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) unabhängig und umfassend.

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Quellenverzeichnis

[1] BMWK: Gebäudeenergiegesetz (GEG) Übersicht. energiewechsel.de, 2024.
[2] Bundesregierung: Eckpunktepapier GMG-Reform. bundesregierung.de, Feb. 2026.
[3] DP Energietechnik: GEG Reform 2026 – Gesetzentwurf. dpenergietechnik.com.
[4] Viessmann: §§ 71, 72 GEG Streichung. viessmann.de, 2026.
[5] Vattenfall: Heizungsgesetz 2026 – Was gilt. vattenfall.de, 2026.
[6] Bundesregierung: Klimaschutzziel 2045 Gebäudesektor. bundesregierung.de.
[7] DP Energietechnik: GEG Gesetzentwurf 24.02.2026. dpenergietechnik.com.
[8] Enpal: Biotreppe und Heizungsgesetz 2026. enpal.de, 2026.
[9] MVV: BEG-Förderung bis 2029 stabil. mvv.de, 2026.
[10] Thermondo: Umfrage Verlässlichkeit politischer Vorgaben. thermondo.de, Nov. 2025.
[11] BMWK: GEG FAQ – Kommunale Wärmeplanung. energiewechsel.de.
[12] ADAC: Heizungsgesetz – Bestandsschutz 2026. adac.de, 2026.
[13] dena: Energieausweis und Vermietbarkeit. dena.de.
[14] BMWK: BEG-Richtlinie – Bundesförderung für effiziente Gebäude. bundesregierung.de.
[15] KfW: Programm 261 – Bundesförderung effiziente Gebäude. kfw.de.
[16] BAFA: BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle. bafa.de.
[17] BMF: § 35c EStG – Steuerliche Förderung energetischer Sanierung. bundesfinanzministerium.de.
[18] KfW: Programm 458 – Heizungsförderung Boni. kfw.de, 2026.
[19] Priwatt: BEG EM Förderung Heizung 2026. priwatt.de.
[20] Finanztip: Förderantrag vor Maßnahmenbeginn. finanztip.de.
[21] BAFA: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Förderung. bafa.de.
[22] dena: iSFP – Vorteile und Bonus. dena.de.
[23] Energie-Effizienz-Experten: EEE-Expertenliste. energie-effizienz-experten.de.
[24] WEG-Reform: Beschlussmehrheiten energetische Sanierung. bundesjustizministerium.de.
[25] Gebäudeforum: BEG-Förderung für WEGs. gebaeudeforum.de.
[26] BMWK: CO₂KostAufG – Kostenaufteilung Vermieter/Mieter. bundesregierung.de.
[27] BMWK: Nationaler Emissionshandel CO₂-Preis 2026. energiewechsel.de.

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