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Warum sich der iSFP auch nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 lohnt

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D. Ravenstein

Förderung iSFP BEG-Reform 2026

Warum sich der individuelle Sanierungsfahrplan auch nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 lohnt

Die neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bringt einkommensabhängige Bonusstufen und auslaufende Zuschläge. Der iSFP bleibt dabei einer der wirksamsten Hebel, um Fördermittel zu sichern, auch wenn das auf den ersten Blick nicht so aussieht.

Inhalt

  1. Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
  2. Der iSFP-Bonus bleibt unverändert bestehen
  3. Der unterschätzte Vorteil: die doppelte Förderhöchstgrenze
  4. Zugang zum neuen Bonus für besonders ineffiziente Gebäude
  5. Beispielrechnung: So wirkt sich der iSFP konkret aus
  6. Fazit: Lohnt sich der iSFP noch?
iSFP-Bonus
+5 %-Punkte
unverändert seit 21.07.2026
Förderhöchstgrenze
60.000 €
statt 30.000 € je erste Wohneinheit
Umsetzungsfrist
15 Jahre
nach Erstellung des iSFP
Neuer Zugang
WPB-Bonus
ab Quartal 1 2027

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Am 21. Juli 2026 ist die neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft getreten1. Sie ersetzt die bisherige Fassung aus dem Dezember 2023 und stellt die Förderung deutlich stärker auf das Haushaltseinkommen ab. Wer wenig verdient, erhält beim Heizungstausch künftig einen höheren Einkommens-Bonus von bis zu 40 Prozentpunkten, Familien mit Kindern zusätzlich einen Nachlass beim maßgeblichen Einkommen2. Gleichzeitig läuft der bisherige pauschale Geschwindigkeitsbonus aus und wird durch einen degressiv gestaffelten Klimageschwindigkeits-Bonus ersetzt, der von 16 Prozentpunkten Mitte 2026 in mehreren Stufen bis zum 1. August 2028 auf null sinkt3. Neu hinzugekommen sind außerdem ein Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen mit Fertigung in der Europäischen Union und ein Bonus für sogenannte Worst Performing Buildings, jeweils ab dem ersten Quartal 20274.

Diese Neuordnung sorgt bei vielen Eigentümern für Verunsicherung: Wenn die Förderlandschaft ohnehin komplexer und für viele Haushalte in der Spitze niedriger wird, stellt sich die Frage, ob sich die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans überhaupt noch lohnt. Ein Blick in die Details der neuen Richtlinie zeigt, dass der iSFP nicht nur erhalten bleibt, sondern in Teilen sogar an Bedeutung gewinnt.

Der iSFP-Bonus bleibt unverändert bestehen

Wird eine energetische Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten iSFP umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz weiterhin um 5 Prozentpunkte5. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP durchgeführt wird und ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto erreicht. Auch die Übergangsregelung für ältere, nicht formell als iSFP bezeichnete Beratungsberichte aus den Jahren 2017 bis 2020 gilt unverändert fort.

Der Bonus greift bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, bei der sonstigen Anlagentechnik und bei der Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Für den Tausch des Wärmeerzeugers selbst, also für die eigentliche Heizungsanlage, gilt der iSFP-Bonus dagegen weiterhin nicht6. Dort greifen stattdessen der Klimageschwindigkeits-, der Einkommens- und der Wertschöpfungs-Bonus. Wer die neue Förderlogik richtig einordnen will, muss also zwischen der Gebäudehülle und der Heizungstechnik unterscheiden, genau hier liefert eine fundierte Beratung im Rahmen des iSFP echten Mehrwert.

Wichtig: Für die Erstellung des iSFP selbst übernimmt die BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude weiterhin einen erheblichen Teil der Beratungskosten7. Dieses Programm ist von der BEG-EM-Reform vom 21. Juli 2026 nicht direkt betroffen.

Der unterschätzte Vorteil: die doppelte Förderhöchstgrenze

Der eigentliche finanzielle Hebel des iSFP liegt jedoch nicht allein in den 5 Prozentpunkten Bonus, sondern in der Förderhöchstgrenze. Ohne iSFP sind für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung insgesamt maximal 30.000 Euro förderfähige Ausgaben je erste Wohneinheit ansetzbar, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro8. Liegt dagegen ein iSFP vor und wird der iSFP-Bonus gewährt, verdoppelt sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro für die erste, 30.000 Euro für die zweite bis sechste und 15.000 Euro für jede weitere Wohneinheit9.

WohneinheitHöchstgrenze ohne iSFPHöchstgrenze mit iSFP
1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit (je)15.000 €30.000 €
ab 7. Wohneinheit (je)8.000 €15.000 €
Förderfähige Höchstgrenze für Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, gültig ab 21. Juli 2026.

Für eine energetisch umfassende Sanierung, etwa Fassaden- und Dachdämmung kombiniert mit neuen Fenstern, reicht die Grenze von 30.000 Euro häufig nicht aus. Ohne iSFP bleiben die Ausgaben oberhalb dieser Schwelle vollständig ungefördert. Mit iSFP dagegen wird der zusätzliche Betrag zwischen 30.000 und 60.000 Euro nicht nur förderfähig, sondern sogar mit dem erhöhten Satz von 20 statt 15 Prozent bezuschusst. Gerade bei größeren Einfamilienhäusern oder aufwendigeren Sanierungsvorhaben kann dieser Effekt die tatsächlich ausgezahlte Fördersumme spürbar steigern.

Zugang zum neuen Bonus für besonders ineffiziente Gebäude

Ab dem ersten Quartal 2027 führt die BEG EM einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten für sogenannte Worst Performing Buildings ein, also für Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten des deutschen Bestands zählen10. Voraussetzung für diesen WPB-Bonus bei Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle ist wiederum, dass die Maßnahme Bestandteil eines im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude geförderten iSFP ist. Anders als beim regulären iSFP-Bonus muss dabei die Mindestinvestitionssumme von 30.000 Euro nicht erreicht werden, der WPB-Bonus lässt sich also auch bei kleineren, gezielten Einzelmaßnahmen an schlecht sanierten Gebäuden nutzen11.

Für Eigentümer älterer, energetisch besonders schwacher Immobilien öffnet der iSFP damit einen zweiten, neuen Förderweg, der ohne vorherige Energieberatung schlicht nicht zugänglich ist.

Beispielrechnung: So wirkt sich der iSFP konkret aus

Angenommen, an einem Einfamilienhaus werden Dämmmaßnahmen an Fassade und Dach sowie neue Fenster mit förderfähigen Gesamtausgaben von 50.000 Euro umgesetzt. Ohne iSFP greift die Höchstgrenze von 30.000 Euro, sodass nur dieser Anteil mit 15 Prozent bezuschusst wird. Mit iSFP liegt die gesamte Investitionssumme innerhalb der auf 60.000 Euro angehobenen Höchstgrenze und wird zudem für den übersteigenden Anteil mit dem um 5 Prozentpunkte erhöhten Satz gefördert.

Ohne iSFPMit iSFP
Förderfähige Ausgaben30.000 € (gedeckelt)50.000 € (voll förderfähig)
Fördersatz15 %15 % / 20 % gestaffelt
Zuschuss4.500 €8.500 €
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten. Maßgeblich sind stets die Angaben im Zuwendungsbescheid.

In diesem Beispiel fällt der Zuschuss mit iSFP fast doppelt so hoch aus wie ohne, bei identischen Baumaßnahmen. Der Unterschied entsteht ausschließlich durch die höhere Förderhöchstgrenze und den erhöhten Fördersatz auf den übersteigenden Betrag.

Fazit: Lohnt sich der iSFP noch?

Die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 macht die Förderlandschaft insgesamt komplexer und stellt einzelne Boni, insbesondere beim Heizungstausch, stärker auf das Haushaltseinkommen ab. Für den individuellen Sanierungsfahrplan ändert sich dabei im Kern wenig: Der 5-Prozentpunkte-Bonus bleibt bestehen, die 15-jährige Umsetzungsfrist bleibt bestehen, und die oft übersehene Verdopplung der Förderhöchstgrenze bleibt ebenfalls bestehen. Hinzu kommt mit dem Worst-Performing-Building-Bonus ab 2027 ein weiterer Förderweg, der ohne iSFP oder gleichwertige Energieberatung gar nicht zugänglich ist.

Angesichts der zunehmenden Komplexität der Bonusregelungen wird ein professionell erstellter iSFP zudem zu einem wichtigen Orientierungsinstrument: Er hilft, Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge zu planen und die verfügbaren Fördertöpfe optimal auszuschöpfen, bevor auslaufende Boni wie der Klimageschwindigkeits-Bonus endgültig entfallen.

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Weiterführende Informationen zu Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch in unserer Energieberatung sowie bei Fragen zur Heizungsförderung.

Quellen

1Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026. energiewechsel.de
2BEG EM, Nummer 8.4.5, Einkommens-Bonus. bafa.de
3BEG EM, Nummer 8.4.4, Klimageschwindigkeits-Bonus. bafa.de
4BEG EM, Nummer 8.4.6, Wertschöpfungs-Bonus, und Nummer 8.4.3, WPB-Bonus. kfw.de
5BEG EM, Nummer 8.4.2, Bonus für die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans.
6BEG EM, Nummer 8.4.2, Ausschluss der Nummern 5.3, 5.4 Buchstabe b und 5.5 vom iSFP-Bonus.
7Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW). bafa.de – Energieberatung Wohngebäude
8BEG EM, Nummer 8.3.1 Buchstabe a, Höchstgrenzen ohne iSFP.
9BEG EM, Nummer 8.3.1 Buchstabe a, erhöhte Höchstgrenzen mit iSFP-Bonus.
10BEG EM, Nummer 8.4.3, Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus), gültig ab Quartal 1 2027.
11BEG EM, Nummer 8.4.3, Ausnahme von der Mindestinvestitionsschwelle beim WPB-Bonus.
12Gebäudeenergiegesetz (GEG). gesetze-im-internet.de/geg
13Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). bmwe.de
14Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Wärmeerzeugerlisten. bafa.de
15KfW Bankengruppe, Merkblätter zur BEG. kfw.de/inlandsfoerderung
16Deutsche Energie-Agentur (dena). dena.de
17Verbraucherzentrale, Energieberatung. verbraucherzentrale.de
18co2online gGmbH, Ratgeber Sanierungsfahrplan. co2online.de
19Statistisches Bundesamt (Destatis), Bautätigkeit und Wohnen. destatis.de
20Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes. energie-effizienz-experten.de
21VdZ Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V., Formulare hydraulischer Abgleich. vdzev.de