Energieausweis für Wohngebäude Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellen lassen
Sie überlegen, Ihr Wohngebäude zu verkaufen, zu vermieten oder zu modernisieren? Wir erstellen Ihren rechtssicheren Energieausweis schnell, unkompliziert und nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
- Rechtssicher gemäß GEG für Verkauf, Vermietung und Verpachtung
- Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für alle Wohngebäude
- Schnelle Bearbeitung und digitale Bereitstellung als PDF
- Prüfung aller Gebäudedaten durch zertifizierte Energieberater
Unverbindlich und kostenfrei. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
- ZUGELASSE ENERGIEBERATER
- BAFA & DENA GELISTET
- KFW-FÖRDERPARTNER
Was ist ein Energieausweis? Die energetische Bewertung Ihrer Immobilie auf einen Blick
Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Ähnlich wie das Energielabel bei Haushaltsgeräten ordnet er eine Immobilie einer Effizienzklasse von A+ bis H zu und macht den energetischen Zustand dadurch schnell verständlich und vergleichbar.
Neben dem Energiekennwert enthält der Energieausweis wichtige Angaben zum Gebäude, zur Heizungsanlage und zum Energieverbrauch beziehungsweise Energiebedarf. Zusätzlich können Modernisierungsempfehlungen enthalten sein, die auf mögliche energetische Verbesserungen hinweisen.
Energieeffizienzklasse
Die Einstufung von A+ bis H zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient das Gebäude im Vergleich zu anderen Immobilien ist.
Energiekennwert
Je nach Art des Energieausweises wird der berechnete Energiebedarf oder der tatsächliche Energieverbrauch des Gebäudes dargestellt.
Gebäude & Heizung
Der Energieausweis enthält unter anderem Angaben zu Baujahr, Gebäudetyp, Energieträger und eingesetzter Heiztechnik.
Modernisierungsempfehlungen
Mögliche energetische Verbesserungen werden aufgezeigt und geben erste Hinweise darauf, an welchen Stellen eine Sanierung sinnvoll sein kann.
Sie stellen sich die Frage… Wann benötige ich einen Energieausweis?
Spätestens wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll, wird der Energieausweis wichtig. Für viele Eigentümer ist jedoch zunächst unklar, wann der Ausweis tatsächlich benötigt wird und welche Variante für das eigene Gebäude die richtige ist.
- Ich möchte mein Haus verkaufen. Brauche ich dafür einen Energieausweis?
- Welcher Energieausweis ist bei einer Vermietung vorgeschrieben?
- Mein alter Energieausweis ist abgelaufen. Was muss ich jetzt tun?
Grundsätzlich wird ein gültiger Energieausweis benötigt, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast wird. Kaufinteressenten oder Mietinteressenten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt oder gut sichtbar ausgehängt werden.
Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie infrage kommt, hängt vom jeweiligen Gebäude ab. In bestimmten Fällen können Eigentümer zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Bei anderen Gebäuden ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Entscheidend sind unter anderem das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten und bestimmte energetische Eigenschaften des Gebäudes.
Welcher Ausweis ist der richtige? Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich
Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide bewerten die energetische Qualität einer Immobilie, nutzen dafür jedoch unterschiedliche Grundlagen.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Bewertung des Gebäudes. Dabei werden unter anderem die Gebäudehülle, Fenster, Dämmung und Heiztechnik berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis stützt sich dagegen auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner aus vergangenen Abrechnungszeiträumen.
| Kriterium | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Technische Eigenschaften des Gebäudes und der Anlagentechnik | Tatsächlicher Energieverbrauch aus vergangenen Abrechnungszeiträumen |
| Aussagekraft | Bewertet das Gebäude weitgehend unabhängig vom individuellen Verhalten der Bewohner | Wird stärker durch Heizverhalten und Anzahl der Bewohner beeinflusst |
| Aufwand | Umfangreichere Erfassung und Bewertung der Gebäudedaten erforderlich | Geringerer Aufwand bei vollständig vorhandenen Verbrauchsdaten |
| Wann zulässig? | Grundsätzlich für Wohngebäude möglich und in bestimmten Fällen vorgeschrieben | Nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen |
| Für wen sinnvoll? | Besonders sinnvoll, wenn eine möglichst gebäudebezogene energetische Bewertung gewünscht wird | Eine einfachere Lösung, wenn ein Verbrauchsausweis zulässig ist und die notwendigen Daten vollständig vorliegen |
Direkt prüfen Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrer Immobilie. Am Ende erhalten Sie eine erste Einschätzung, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt.
Handelt es sich um ein Wohngebäude?
Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt?
Hat das Gebäude weniger als fünf Wohnungen?
Erfüllt das Gebäude mindestens den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977?
Falls das Gebäude später umfassend energetisch saniert wurde, kann dieser Standard ebenfalls erreicht sein.
So läuft es ab In wenigen Schritten zu Ihrem Energieausweis
Die Erstellung Ihres Energieausweises läuft strukturiert und unkompliziert ab. Sie übermitteln uns die wichtigsten Informationen zu Ihrer Immobilie. Wir prüfen die Unterlagen, erfassen die relevanten Gebäudedaten und erstellen anschließend den passenden Energieausweis.
Anfrage stellen
Sie senden uns Ihre Anfrage und teilen uns die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Immobilie mit. Dazu gehören zum Beispiel Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohnungen und der Anlass für den Energieausweis.
Gebäudedaten übermitteln
Anschließend benötigen wir die relevanten Unterlagen und Angaben zum Gebäude. Welche Informationen erforderlich sind, hängt davon ab, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erstellt wird.
Unterlagen prüfen
Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Falls Informationen fehlen, stimmen wir die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Je nach Gebäude und Ausweisart kann auch ein Termin vor Ort sinnvoll oder erforderlich sein.
Berechnung und Erstellung
Auf Grundlage der erfassten Daten erfolgt die energetische Bewertung Ihrer Immobilie. Anschließend erstellen wir den Energieausweis mit den relevanten Kennwerten, der Effizienzklasse und den gesetzlich vorgesehenen Angaben.
Energieausweis erhalten
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie Ihren fertigen Energieausweis. Damit verfügen Sie über das erforderliche Dokument für Verkauf, Vermietung oder die weitere Bewertung Ihrer Immobilie.
Transparent kalkuliert Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für einen Energieausweis hängen davon ab, welche Ausweisart benötigt wird und wie aufwendig die Erfassung der Gebäudedaten ist. Ein Verbrauchsausweis lässt sich in der Regel mit geringerem Aufwand erstellen als ein Bedarfsausweis.
Beim Bedarfsausweis fließen deutlich mehr technische Informationen in die Bewertung ein. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zur Gebäudehülle, zu Fenstern, Dämmung und Heiztechnik. Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto einfacher lässt sich der Aufwand im Vorfeld einschätzen.
Geringerer Erfassungsaufwand
Der Verbrauchsausweis basiert auf vorhandenen Verbrauchsdaten. Voraussetzung ist, dass die notwendigen Angaben vollständig und für die Ausstellung geeignet sind.
- Auswertung vorhandener Verbrauchsdaten
- Prüfung der Gebäudedaten
- Erstellung des Energieausweises
Umfangreichere Gebäudebewertung
Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität des Gebäudes technisch bewertet. Dadurch ist die Datenerfassung umfangreicher und der Aufwand höher.
- Erfassung der relevanten Bauteile
- Bewertung der Anlagentechnik
- Energetische Berechnung
- Erstellung des Energieausweises
Preis für mein Gebäude anfragen
Senden Sie uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie. Wir prüfen den erforderlichen Energieausweis und teilen Ihnen den voraussichtlichen Aufwand mit.
Gut vorbereitet Diese Unterlagen benötigen wir
Welche Unterlagen für die Erstellung Ihres Energieausweises benötigt werden, hängt von der Ausweisart und vom Gebäude ab. Je vollständiger die Angaben vorliegen, desto schneller und einfacher kann die Bearbeitung erfolgen.
Grundrisse
Vorhandene Grundrisse helfen dabei, Flächen, Raumaufteilung und Gebäudegeometrie nachvollziehen zu können.
Baujahr
Das Baujahr ist eine wichtige Grundlage für die energetische Einordnung des Gebäudes und die Wahl des passenden Energieausweises.
Wohnfläche
Angaben zur Wohnfläche und gegebenenfalls zu weiteren beheizten Flächen werden für die Berechnung und Einordnung benötigt.
Heizung und Warmwasser
Benötigt werden Angaben zur Heizungsart, zum Energieträger, zum Baujahr der Anlage und zur Warmwasserbereitung.
Fenster und Dämmung
Informationen zu Fenstern, Außenwänden, Dach und Kellerdecke helfen dabei, den energetischen Zustand der Gebäudehülle zu bewerten.
Verbrauchsabrechnungen
Für einen Verbrauchsausweis werden geeignete Verbrauchsdaten aus den vergangenen Abrechnungszeiträumen benötigt.
Wichtig zu wissen Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Das Ausstellungsdatum finden Sie direkt auf dem Dokument. Nach Ablauf der Gültigkeit wird nicht automatisch ein neuer Energieausweis benötigt. Relevant wird die Erneuerung insbesondere dann, wenn die Immobilie verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll.
Energieausweise haben ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Gültigkeit prüfen
Prüfen Sie vor einem geplanten Verkauf oder einer neuen Vermietung das Ausstellungsdatum Ihres vorhandenen Energieausweises. Ist die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren überschritten, benötigen Sie einen neuen Ausweis.
Bei der Besichtigung vorlegen
Kaufinteressenten oder Mietinteressenten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Alternativ kann er während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgehängt oder ausgelegt werden.
Nach Vertragsabschluss übergeben
Nach Abschluss eines Kaufvertrags oder eines neuen Mietvertrags muss der Energieausweis oder eine Kopie davon an die betreffende Person übergeben werden.
Immobilienanzeige richtig gestalten
Liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte energetische Angaben auch in einer kommerziellen Immobilienanzeige genannt werden.
Auf einen Blick Ihr Energieausweis vom Energieberater
Ein Energieausweis soll nicht nur erstellt, sondern auch fachlich korrekt eingeordnet werden. Bei uns erhalten Sie deshalb keine anonyme Standardlösung, sondern eine persönliche Betreuung rund um Ihre Immobilie.
Fachgerechte Erstellung
Ihr Energieausweis wird auf Grundlage der relevanten Gebäudedaten und der geltenden gesetzlichen Anforderungen erstellt.
Persönlicher Ansprechpartner
Sie haben einen direkten Ansprechpartner für Rückfragen, Unterlagen und die weitere Abstimmung zu Ihrer Immobilie.
Verständliche Erklärung
Wir erklären Ihnen die wichtigsten Kennwerte Ihres Energieausweises verständlich und ordnen die Ergebnisse für Sie ein.
Schnelle Bearbeitung
Liegen die notwendigen Gebäudedaten vollständig vor, kann die Erstellung strukturiert und ohne unnötige Verzögerungen erfolgen.
Hilfe bei fehlenden Unterlagen
Wenn Unterlagen oder Angaben fehlen, unterstützen wir Sie dabei herauszufinden, welche Informationen noch benötigt werden.
Weitere Energieberatung möglich
Wenn Sie mehr über energetische Verbesserungen erfahren möchten, können wir Sie auf Wunsch auch bei den nächsten Schritten Ihrer Sanierung begleiten.
Häufige Fragen Antworten zum Energieausweis
Die Kosten hängen von der Art des Energieausweises und vom Aufwand für die Erfassung der Gebäudedaten ab. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel weniger aufwendig als ein Bedarfsausweis. Für einen konkreten Preis prüfen wir zunächst die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie.
Das hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Entscheidend sind unter anderem das Datum des Bauantrags, die Anzahl der Wohnungen und der energetische Standard. Bei bestimmten älteren Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. In anderen Fällen kann grundsätzlich zwischen beiden Varianten gewählt werden.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Das genaue Ausstellungsdatum finden Sie direkt auf dem Dokument. Vor einem Verkauf oder einer neuen Vermietung sollte geprüft werden, ob der vorhandene Energieausweis noch gültig ist.
Viele Angaben und Unterlagen können digital übermittelt werden. Ob eine vollständig digitale Erstellung möglich ist, hängt vom Gebäude, von der Art des Energieausweises und von der Qualität der vorhandenen Daten ab. Falls weitere Informationen erforderlich sind, stimmen wir diese direkt mit Ihnen ab.
Energieausweise dürfen nur von Personen ausgestellt werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu können je nach Qualifikation unter anderem Ingenieure, Architekten, Techniker und bestimmte Handwerksmeister gehören. Entscheidend ist die gesetzlich vorgeschriebene Ausstellungsberechtigung.
Beim Verkauf einer Immobilie wird grundsätzlich ein gültiger Energieausweis benötigt, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Potenziellen Käufern muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden.
Auch bei einer neuen Vermietung wird grundsätzlich ein gültiger Energieausweis benötigt. Mietinteressenten muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der Art des Energieausweises ab. Hilfreich sind unter anderem Grundrisse, Angaben zum Baujahr, Informationen zur Wohnfläche, Daten zur Heizungsanlage sowie Angaben zu Fenstern und Dämmung. Für einen Verbrauchsausweis werden zusätzlich geeignete Verbrauchsdaten benötigt.
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude anhand seiner technischen Eigenschaften. Dazu gehören unter anderem Gebäudehülle, Fenster und Heiztechnik. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch aus vergangenen Abrechnungszeiträumen.
Wer gesetzlichen Pflichten rund um den Energieausweis nicht nachkommt, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das kann zum Beispiel die vorgeschriebene Vorlage oder bestimmte Pflichtangaben in Immobilienanzeigen betreffen. Je nach Verstoß können Bußgelder verhängt werden.
Schicken Sie uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie
Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer Einschätzung, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt und welche Unterlagen noch benötigt werden.
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