Energieausweis für Wohngebäude Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellen lassen

Sie überlegen, Ihr Wohngebäude zu verkaufen, zu vermieten oder zu modernisieren? Wir erstellen Ihren rechtssicheren Energieausweis schnell, unkompliziert und nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

  • Rechtssicher gemäß GEG für Verkauf, Vermietung und Verpachtung
  • Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für alle Wohngebäude
  • Schnelle Bearbeitung und digitale Bereitstellung als PDF
  • Prüfung aller Gebäudedaten durch zertifizierte Energieberater

Unverbindlich und kostenfrei. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Was ist ein Energieausweis? Die energetische Bewertung Ihrer Immobilie auf einen Blick

Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Ähnlich wie das Energielabel bei Haushaltsgeräten ordnet er eine Immobilie einer Effizienzklasse von A+ bis H zu und macht den energetischen Zustand dadurch schnell verständlich und vergleichbar.

Neben dem Energiekennwert enthält der Energieausweis wichtige Angaben zum Gebäude, zur Heizungsanlage und zum Energieverbrauch beziehungsweise Energiebedarf. Zusätzlich können Modernisierungsempfehlungen enthalten sein, die auf mögliche energetische Verbesserungen hinweisen.

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Energieeffizienzklasse

Die Einstufung von A+ bis H zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient das Gebäude im Vergleich zu anderen Immobilien ist.

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Energiekennwert

Je nach Art des Energieausweises wird der berechnete Energiebedarf oder der tatsächliche Energieverbrauch des Gebäudes dargestellt.

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Gebäude & Heizung

Der Energieausweis enthält unter anderem Angaben zu Baujahr, Gebäudetyp, Energieträger und eingesetzter Heiztechnik.

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Modernisierungsempfehlungen

Mögliche energetische Verbesserungen werden aufgezeigt und geben erste Hinweise darauf, an welchen Stellen eine Sanierung sinnvoll sein kann.

Wichtig: Der Energieausweis ist keine detaillierte Energieberatung. Er liefert eine standardisierte energetische Bewertung des Gebäudes und schafft damit Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.

Sie stellen sich die Frage… Wann benötige ich einen Energieausweis?

Spätestens wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll, wird der Energieausweis wichtig. Für viele Eigentümer ist jedoch zunächst unklar, wann der Ausweis tatsächlich benötigt wird und welche Variante für das eigene Gebäude die richtige ist.

  • Ich möchte mein Haus verkaufen. Brauche ich dafür einen Energieausweis?
  • Welcher Energieausweis ist bei einer Vermietung vorgeschrieben?
  • Mein alter Energieausweis ist abgelaufen. Was muss ich jetzt tun?

Grundsätzlich wird ein gültiger Energieausweis benötigt, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast wird. Kaufinteressenten oder Mietinteressenten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt oder gut sichtbar ausgehängt werden.

Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie infrage kommt, hängt vom jeweiligen Gebäude ab. In bestimmten Fällen können Eigentümer zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Bei anderen Gebäuden ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Entscheidend sind unter anderem das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten und bestimmte energetische Eigenschaften des Gebäudes.

Sie sind unsicher, welchen Energieausweis Sie benötigen? Wir prüfen die wichtigsten Gebäudedaten und sagen Ihnen, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie infrage kommt.

Welcher Ausweis ist der richtige? Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich

Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide bewerten die energetische Qualität einer Immobilie, nutzen dafür jedoch unterschiedliche Grundlagen.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Bewertung des Gebäudes. Dabei werden unter anderem die Gebäudehülle, Fenster, Dämmung und Heiztechnik berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis stützt sich dagegen auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner aus vergangenen Abrechnungszeiträumen.

KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageTechnische Eigenschaften des Gebäudes und der AnlagentechnikTatsächlicher Energieverbrauch aus vergangenen Abrechnungszeiträumen
AussagekraftBewertet das Gebäude weitgehend unabhängig vom individuellen Verhalten der BewohnerWird stärker durch Heizverhalten und Anzahl der Bewohner beeinflusst
AufwandUmfangreichere Erfassung und Bewertung der Gebäudedaten erforderlichGeringerer Aufwand bei vollständig vorhandenen Verbrauchsdaten
Wann zulässig?Grundsätzlich für Wohngebäude möglich und in bestimmten Fällen vorgeschriebenNur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen
Für wen sinnvoll?Besonders sinnvoll, wenn eine möglichst gebäudebezogene energetische Bewertung gewünscht wirdEine einfachere Lösung, wenn ein Verbrauchsausweis zulässig ist und die notwendigen Daten vollständig vorliegen
Welchen Energieausweis benötigen Sie? Ob für Ihre Immobilie ein Bedarfsausweis erforderlich ist oder ein Verbrauchsausweis ausreicht, hängt unter anderem vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und den energetischen Eigenschaften des Gebäudes ab. Wir prüfen Ihre Angaben und sagen Ihnen, welche Variante für Ihre Immobilie infrage kommt.

Direkt prüfen Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrer Immobilie. Am Ende erhalten Sie eine erste Einschätzung, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt.

Frage 1 von 4
Frage 1

Handelt es sich um ein Wohngebäude?

Frage 2

Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt?

Frage 3

Hat das Gebäude weniger als fünf Wohnungen?

Frage 4

Erfüllt das Gebäude mindestens den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977?

Falls das Gebäude später umfassend energetisch saniert wurde, kann dieser Standard ebenfalls erreicht sein.

Ihre Einschätzung

Hinweis: Das Ergebnis dient als erste Orientierung. Welche Ausweisart im konkreten Fall zulässig oder erforderlich ist, sollte anhand der tatsächlichen Gebäudedaten geprüft werden.

So läuft es ab In wenigen Schritten zu Ihrem Energieausweis

Die Erstellung Ihres Energieausweises läuft strukturiert und unkompliziert ab. Sie übermitteln uns die wichtigsten Informationen zu Ihrer Immobilie. Wir prüfen die Unterlagen, erfassen die relevanten Gebäudedaten und erstellen anschließend den passenden Energieausweis.

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Anfrage stellen

Sie senden uns Ihre Anfrage und teilen uns die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Immobilie mit. Dazu gehören zum Beispiel Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohnungen und der Anlass für den Energieausweis.

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Gebäudedaten übermitteln

Anschließend benötigen wir die relevanten Unterlagen und Angaben zum Gebäude. Welche Informationen erforderlich sind, hängt davon ab, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erstellt wird.

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Unterlagen prüfen

Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Falls Informationen fehlen, stimmen wir die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Je nach Gebäude und Ausweisart kann auch ein Termin vor Ort sinnvoll oder erforderlich sein.

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Berechnung und Erstellung

Auf Grundlage der erfassten Daten erfolgt die energetische Bewertung Ihrer Immobilie. Anschließend erstellen wir den Energieausweis mit den relevanten Kennwerten, der Effizienzklasse und den gesetzlich vorgesehenen Angaben.

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Energieausweis erhalten

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie Ihren fertigen Energieausweis. Damit verfügen Sie über das erforderliche Dokument für Verkauf, Vermietung oder die weitere Bewertung Ihrer Immobilie.

Sie wissen noch nicht, welche Unterlagen Sie benötigen? Kein Problem. Nach Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen konkret mit, welche Angaben und Dokumente für Ihre Immobilie erforderlich sind.

Transparent kalkuliert Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis hängen davon ab, welche Ausweisart benötigt wird und wie aufwendig die Erfassung der Gebäudedaten ist. Ein Verbrauchsausweis lässt sich in der Regel mit geringerem Aufwand erstellen als ein Bedarfsausweis.

Beim Bedarfsausweis fließen deutlich mehr technische Informationen in die Bewertung ein. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zur Gebäudehülle, zu Fenstern, Dämmung und Heiztechnik. Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto einfacher lässt sich der Aufwand im Vorfeld einschätzen.

Verbrauchsausweis

Geringerer Erfassungsaufwand

Der Verbrauchsausweis basiert auf vorhandenen Verbrauchsdaten. Voraussetzung ist, dass die notwendigen Angaben vollständig und für die Ausstellung geeignet sind.

  • Auswertung vorhandener Verbrauchsdaten
  • Prüfung der Gebäudedaten
  • Erstellung des Energieausweises
Bedarfsausweis

Umfangreichere Gebäudebewertung

Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität des Gebäudes technisch bewertet. Dadurch ist die Datenerfassung umfangreicher und der Aufwand höher.

  • Erfassung der relevanten Bauteile
  • Bewertung der Anlagentechnik
  • Energetische Berechnung
  • Erstellung des Energieausweises
Wovon hängt der Preis ab? Maßgeblich sind unter anderem die Art des Energieausweises, die Größe und Komplexität des Gebäudes sowie die Qualität der vorhandenen Unterlagen. Falls zusätzliche Daten aufgenommen oder Unterlagen ergänzt werden müssen, kann sich der Aufwand entsprechend erhöhen.
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Senden Sie uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie. Wir prüfen den erforderlichen Energieausweis und teilen Ihnen den voraussichtlichen Aufwand mit.

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Gut vorbereitet Diese Unterlagen benötigen wir

Welche Unterlagen für die Erstellung Ihres Energieausweises benötigt werden, hängt von der Ausweisart und vom Gebäude ab. Je vollständiger die Angaben vorliegen, desto schneller und einfacher kann die Bearbeitung erfolgen.

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Grundrisse

Vorhandene Grundrisse helfen dabei, Flächen, Raumaufteilung und Gebäudegeometrie nachvollziehen zu können.

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Baujahr

Das Baujahr ist eine wichtige Grundlage für die energetische Einordnung des Gebäudes und die Wahl des passenden Energieausweises.

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Wohnfläche

Angaben zur Wohnfläche und gegebenenfalls zu weiteren beheizten Flächen werden für die Berechnung und Einordnung benötigt.

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Heizung und Warmwasser

Benötigt werden Angaben zur Heizungsart, zum Energieträger, zum Baujahr der Anlage und zur Warmwasserbereitung.

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Fenster und Dämmung

Informationen zu Fenstern, Außenwänden, Dach und Kellerdecke helfen dabei, den energetischen Zustand der Gebäudehülle zu bewerten.

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Verbrauchsabrechnungen

Für einen Verbrauchsausweis werden geeignete Verbrauchsdaten aus den vergangenen Abrechnungszeiträumen benötigt.

Nicht alle Unterlagen vorhanden? Das ist in vielen Fällen kein Problem. Senden Sie uns einfach die Dokumente und Informationen, die Ihnen vorliegen. Wir prüfen anschließend, welche Angaben noch benötigt werden.

Wichtig zu wissen Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Das Ausstellungsdatum finden Sie direkt auf dem Dokument. Nach Ablauf der Gültigkeit wird nicht automatisch ein neuer Energieausweis benötigt. Relevant wird die Erneuerung insbesondere dann, wenn die Immobilie verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll.

10
Jahre gültig

Energieausweise haben ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

01

Gültigkeit prüfen

Prüfen Sie vor einem geplanten Verkauf oder einer neuen Vermietung das Ausstellungsdatum Ihres vorhandenen Energieausweises. Ist die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren überschritten, benötigen Sie einen neuen Ausweis.

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Bei der Besichtigung vorlegen

Kaufinteressenten oder Mietinteressenten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Alternativ kann er während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgehängt oder ausgelegt werden.

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Nach Vertragsabschluss übergeben

Nach Abschluss eines Kaufvertrags oder eines neuen Mietvertrags muss der Energieausweis oder eine Kopie davon an die betreffende Person übergeben werden.

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Immobilienanzeige richtig gestalten

Liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte energetische Angaben auch in einer kommerziellen Immobilienanzeige genannt werden.

Welche Angaben gehören in die Immobilienanzeige?
Art des Energieausweises Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch Wesentlicher Energieträger der Heizung Baujahr des Gebäudes Bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse
Hinweis zu den gesetzlichen Vorgaben: Die Anforderungen an Energieausweise ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz. Welche Pflichten im konkreten Fall bestehen, hängt von der Immobilie und dem jeweiligen Vorgang ab. Wir prüfen bei der Erstellung, welche Angaben für Ihren Energieausweis erforderlich sind.

Auf einen Blick Ihr Energieausweis vom Energieberater

Ein Energieausweis soll nicht nur erstellt, sondern auch fachlich korrekt eingeordnet werden. Bei uns erhalten Sie deshalb keine anonyme Standardlösung, sondern eine persönliche Betreuung rund um Ihre Immobilie.

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Fachgerechte Erstellung

Ihr Energieausweis wird auf Grundlage der relevanten Gebäudedaten und der geltenden gesetzlichen Anforderungen erstellt.

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Persönlicher Ansprechpartner

Sie haben einen direkten Ansprechpartner für Rückfragen, Unterlagen und die weitere Abstimmung zu Ihrer Immobilie.

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Verständliche Erklärung

Wir erklären Ihnen die wichtigsten Kennwerte Ihres Energieausweises verständlich und ordnen die Ergebnisse für Sie ein.

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Schnelle Bearbeitung

Liegen die notwendigen Gebäudedaten vollständig vor, kann die Erstellung strukturiert und ohne unnötige Verzögerungen erfolgen.

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Hilfe bei fehlenden Unterlagen

Wenn Unterlagen oder Angaben fehlen, unterstützen wir Sie dabei herauszufinden, welche Informationen noch benötigt werden.

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Weitere Energieberatung möglich

Wenn Sie mehr über energetische Verbesserungen erfahren möchten, können wir Sie auf Wunsch auch bei den nächsten Schritten Ihrer Sanierung begleiten.

Mehr als nur ein Dokument. Sie erhalten eine fachliche Einordnung Ihrer Immobilie und haben bei Fragen einen direkten Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Häufige Fragen Antworten zum Energieausweis

Die Kosten hängen von der Art des Energieausweises und vom Aufwand für die Erfassung der Gebäudedaten ab. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel weniger aufwendig als ein Bedarfsausweis. Für einen konkreten Preis prüfen wir zunächst die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie.

Das hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Entscheidend sind unter anderem das Datum des Bauantrags, die Anzahl der Wohnungen und der energetische Standard. Bei bestimmten älteren Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. In anderen Fällen kann grundsätzlich zwischen beiden Varianten gewählt werden.

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Das genaue Ausstellungsdatum finden Sie direkt auf dem Dokument. Vor einem Verkauf oder einer neuen Vermietung sollte geprüft werden, ob der vorhandene Energieausweis noch gültig ist.

Viele Angaben und Unterlagen können digital übermittelt werden. Ob eine vollständig digitale Erstellung möglich ist, hängt vom Gebäude, von der Art des Energieausweises und von der Qualität der vorhandenen Daten ab. Falls weitere Informationen erforderlich sind, stimmen wir diese direkt mit Ihnen ab.

Energieausweise dürfen nur von Personen ausgestellt werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu können je nach Qualifikation unter anderem Ingenieure, Architekten, Techniker und bestimmte Handwerksmeister gehören. Entscheidend ist die gesetzlich vorgeschriebene Ausstellungsberechtigung.

Beim Verkauf einer Immobilie wird grundsätzlich ein gültiger Energieausweis benötigt, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Potenziellen Käufern muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden.

Auch bei einer neuen Vermietung wird grundsätzlich ein gültiger Energieausweis benötigt. Mietinteressenten muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden.

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der Art des Energieausweises ab. Hilfreich sind unter anderem Grundrisse, Angaben zum Baujahr, Informationen zur Wohnfläche, Daten zur Heizungsanlage sowie Angaben zu Fenstern und Dämmung. Für einen Verbrauchsausweis werden zusätzlich geeignete Verbrauchsdaten benötigt.

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude anhand seiner technischen Eigenschaften. Dazu gehören unter anderem Gebäudehülle, Fenster und Heiztechnik. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch aus vergangenen Abrechnungszeiträumen.

Wer gesetzlichen Pflichten rund um den Energieausweis nicht nachkommt, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das kann zum Beispiel die vorgeschriebene Vorlage oder bestimmte Pflichtangaben in Immobilienanzeigen betreffen. Je nach Verstoß können Bußgelder verhängt werden.

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Schicken Sie uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie

Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer Einschätzung, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude infrage kommt und welche Unterlagen noch benötigt werden.

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