Der Energieausweis für Wohngebäude

Sie überlegen, Ihr Wohngebäude zu verkaufen, zu vermieten oder zu modernisieren? Dann ist der Energieausweis ein unverzichtbares Dokument. Es gibt zwei Arten: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis, die auf unterschiedlichen Grundlagen basieren.

 

WANN WIRD ER BENÖTIGT?

Sie benötigen einen Energieausweis, wenn …

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer in bestimmten Situationen zur Vorlage eines gültigen Energieausweises.

UNSER ABLAUF

In 4 Schritten zum fertigen Ausweis

Unkompliziert, transparent und ohne überflüssige Bürokratie.

 

01

Kostenlose Anfrage
Sie senden uns Objektadresse und Eckdaten. Wir klären gemeinsam, welcher Ausweis benötigt wird und erstellen ein faires Angebot.

02

Datenaufnahme
Wir erfassen alle relevanten Gebäudedaten – persönlich vor Ort oder per gesicherter Datenübermittlung für einfache Fälle.

03

Berechnung & Prüfung
Sie senden uns Objektadresse und Eckdaten. Wir klären gemeinsam, welcher Ausweis benötigt wird und erstellen ein faires Angebot.

04

Übergabe & Erklärung
Sie senden uns Objektadresse und Eckdaten. Wir klären gemeinsam, welcher Ausweis benötigt wird und erstellen ein faires Angebot.

DIE ZWEI VARIANTEN

 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Wir beraten Sie, welcher Ausweis für Ihr Gebäude der richtige ist – und erstellen ihn schnell und rechtssicher.

VARIANTE 1

 

Verbrauchsausweis

Basiert auf den tatsächlichen Energieabrechnungen der letzten drei Jahre. Schnell, kosteneffizient und für viele Bestandsgebäude ausreichend.

Bundesweit ab

69,99 €

VARIANTE 2

Bedarfsausweis

Berechnungsbasiert – unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten. Bewertet Gebäudehülle und Heiztechnik unter Normbedingungen. Ideal für Sanierungsplanungen.

Bundesweit ab

149,99 €

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Energieausweis anfragen

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Kontaktaufnahme

Alles Wichtige auf einen Blick

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Neu errichtete Gebäude benötigen ihn bereits bei Fertigstellung.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich grundlegend in ihrer Methodik unterscheiden:

Variante 1: Bedarfsausweis
  • Technische Gebäudeanalyse
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Berücksichtigt Dämmung, Fenster, Heizungsanlage
  • Aufwändiger und teurer
  • Aussagekräftiger bei Sanierungsplanung
Variante 2: Verbrauchsausweis
  • Basiert auf echtem Energieverbrauch
  • Aus den letzten 3 Jahren berechnet
  • Vom Heizverhalten der Bewohner beeinflusst
  • Günstiger und schneller
  • Weniger aussagekräftig bei Leerstand

Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder nach wesentlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Das hängt von der Art des Energieausweises ab:

Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie die Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre sowie die Wohnfläche des Gebäudes.

Für den Bedarfsausweis sind mehr Unterlagen nötig: Baupläne oder Grundrisse, Informationen zur Gebäudehülle (Dämmung von Wänden, Dach, Keller), Angaben zur Heizungsanlage (Typ, Baujahr, Energieträger) sowie bei älteren Gebäuden eventuelle Nachweise über durchgeführte Sanierungsmaßnahmen.

In beiden Fällen wird außerdem das Baujahr des Gebäudes benötigt.

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden, zum Beispiel von Architekten, Ingenieuren, Energieberatern oder Handwerksmeistern mit entsprechender Zusatzqualifikation. Die genauen Anforderungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Unsere Hauptregion für Gebäudesanierungen ist der Kreis Köln/Bonn, aber für Energieausweise sind wir bundesweit aktiv! Oft kann durch die heutige Technologie und unsere lokalen Partner die Datenerfassung vereinfacht werden, sodass wir unser Einsatzgebiet für diesen Zweck erweitern können.